Honorar

Kosten:

Grundsätzlich tragen Sie die Kosten der Behandlung – unabhängig von der eventuellen Erstattung eines Leistungsträgers. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel leider keine Heilpraktiker-Leistungen.

Kostenübernahme durch private Krankenversicherung oder Zusatzversicherungen

Zusatz-Krankenversicherungen, Private Krankenkassen, Beihilfe- und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten je nach Vertrag, teilweise oder in voller Höhe. Ich empfehle Ihnen sich am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse/Versicherung zu erkundigen.
Auch eine Rechnungsstellung gemäß den Vorgaben der Beihilfe für Beamte ist möglich. 
Bitte teilen Sie mir dies am besten vor Behandlungsbeginn mit.

Therapiekosten steuerlich geltend machen

Hierfür sollten Sie sich bei Ihrem Steuerberater erkundigen, eventuell können Sie als Selbstzahler die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung (Aufwendungen für Gesundheit / Gesunderhaltung)